Gedanken zur gesetzlichen Altersvorsorge
Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß.
(Friedrich II. der Große)
Das heutige staatliche Rentensystem ist seit seiner Gründung seinem Ende geweiht, weil "auf Pump" finanziert bzw. auf Kosten der nächsten Generation aufgebaut. Dies wird systemimmanent durch das sog. Fiatmoneys zusätzlich begünstigt, denn Geld entsteht in diesem System immer nur durch eine Schuld eines Schuldners. Die Rückseite dieser Schuld also quasi das Gegenteil der Schuld ist das, was man auch als verbriefte Geldforderung (umgangssprachlich Geld) nennt. xxx
Hier können Sie sich den sich sekündlich erhöhenden Schuldenstand von Deutschland anschauen (Schuldenuhr, Quelle Bund der Steuerzahler).
Alternativ dazu den Schuldenstand der USA , deren Volkswirtschaft mit der deutschen aufs engste verwoben ist. Eine Trennung ist trotz unterschiedlicher Rentensysteme aufgrund der globalisierten Finanzsysteme, der Leitwährung US Petro Dollar $ sowie der nominal zwar noch vorhandenen aber de facto nicht mehr existenter souveräner europäischer Nationalökonomien z.B. durch den ESM, sog. europäischer Stabilitätsmechanismus nicht mehr möglich. Die Privatisierung von Gewinnen auf der einen Seite bei gleichzeitiger Vergesellschaftung von Verlusten (von Großbanken) tut ihr übriges. Wir können daher davon ausgehen, dass Europa und insbesondere Deutschland in immer wieder wiederkehrenden und immer kürzeren Zyklen die Banken "alternativlos" retten muss, wenn mal wieder eine "unvorhergesehene Krise " ausgerufen wird und im Anschluss der arbeitende Steuerzahler über geschickt getarnte Finanztöpfe mit exotischen Namen die Zeche zahlen muss. Dies wird auch das Rentensystem stark tangieren müssen, wenn nicht gar zerstören.
Somit kommen wir zur innernationalen Betrachtung des deutschen Rentensystems. Der umlagefinanzierte Generationenvertrag wurde klar auf Kosten der folgenden Generationen geschlossen. Ein Vertrag setzt normalerweise zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Verträge zu Lasten Dritter sind unwirksam. Das heißt, dass der sogenannte Generationenvertrag nicht unseren Rechtsprinzipien entspricht. Wie schon Ludwig Erhardt richtig bemerkte, ist er absolut unsolidarisch mit den folgenden Generationen über deren Köpfe hinweg entschieden worden. Wer der ersten Generation – also der Kriegsgeneration – angehörte, erhielt und erhält Rente, auch wenn er theoretisch keine einzige DM in die Sozialkassen eingezahlt hatte. Dass dieses System nicht mehr selbsttragend ist, wird nun auch mehr und mehr von der Politik verbalisiert und den jungen Bevölkerungsschichten schonend und langsam unter dem Deckmantel eines Demographieproblemes beigebracht. Dass dieses System nie solidarisch für die Generation der Enkel und Urenkel ist und war, wird dabei wissentlich verschwiegen. Ebenso, dass es von Anfang an klar war, dass die bevölkerungsdichteste Region der Welt (Deutschland & Benelux) nicht immer weiter bevölkerungstechnisch betrachtet wachsen kann. Am Schluss wird man dies alles zugeben müssen. Man wird der heutigen jungen Generation in 20 bis 30 Jahren entschuldigend erklären, dass nichts mehr zu verteilen ist, weil man einem nackten Mann eben nicht mehr in die Tasche greifen kann.
Die berufständischen Versorgungswerke stehen finanziell noch etwas besser dar als die anderen Rentenkassen, denn sie werden teilweise über das Deckungsprinzip finanziert. Um den "Intensivpatienten" gesetzliches Sozialversicherungssystem aber möglichst langfristig am Leben zu halten, werden seitens der Politik vermehrt Begehrlichkeiten geäußert, die Versorgungswerke in die Kassen der gesetzlichen Sozialversicherung einzuverleiben. Es ist für uns nicht die Frage ob, sondern wann dies in den nächsten 30 Jahren – wahrscheinlich unter dem Scheinargument der Solidarität – erfolgen wird. Es vergeht kein Tag, an denen die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke dies nicht vehement dementiert. Dies wird von ihnen, gestützt auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Rupert Scholz, damit begründet, dass der direkte Eingriff des Bundesgesetzgebers in bestehende berufsständische Versorgungswerke durch Übernahme der Versichertenbestände in die Rentenversicherung Bund bei gleichzeitiger Übertragung des Vermögens als verfassungsrechtlich offenbar unzulässig einzuordnen wäre. Es fehle schon an einer Zuständigkeit des Bundes. Wenn dieser eine solche überhaupt begründen wollte, dann müsste er dauerhaft nachweisen, dass die Maßnahme der Überführung der Versorgungswerke in die Rentenversicherung Bund geeignet wäre, die größeren Sozialversicherungsträger zu retten. Selbst wenn dieser strittige Gedankengang zu bejahen wäre, ist eines klar, dass nämlich hier offenbar die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird. Denn nichts ist einfacher als ein Gesetz - hier das Grundgesetz - zu ändern. Dies erleben wir tagtäglich und bedarf wohl keiner weiteren Kommentierung. Getreu dem Geiste, was nicht passend ist, wird eben passend gemacht. Angesichts einer Begehrlichkeit von derzeit 90 Milliarden € in den Kassen der berufsständischen Versorgung kein unpassender Gedanke. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Sanierung der Rentenversicherung, sondern nur um eine kleine zeitliche Verzögerung des Kollapses.
Zum geschichtlichen Hintergrund der Versorgungswerke: Sie hatten sich einmal gegründet, weil sich ihre Mitglieder, wie z.B. die Berufsgruppe der Ärzte, nicht an dem gesetzlichen Rentenversicherungssystem beteiligen durften. Ebenso sollen die letzten über das Deckungsprinzip finanzierten privaten Kassen geplündert werden. Es werden schöne Namen wie Bürgerversicherung kreiert, um die Akzeptanz für die Enteignung von Vermögen der Privatversicherten und den Transfer dieses Vermögens in das gesetzliche System einzuleiten. Ein erster Schritt in diese Richtung ist auch die clever verpackte Umbenennung des bereits negativ stigmatisierten Begriffes Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Deutsche Rentenversicherung Bund.
Das gesetzliche Sozialversicherungssystem bzw. der Generationenvertrag entspricht der Systematik nach genau einem Kettenbriefspiel, welches nach dem Schneeballprinzip arbeitet, bei dem derjenige verliert, der erst am Schluss einsteigt und keine neuen Mitspieler findet, welche in das Spiel für ihn einzahlen. Der einzige Unterschied: Kettenbriefspiele werden als sittenwidrig eingestuft und sind verboten, der sogenannte "Generationenvertrag" hingegen wird geschickt als solidarisch bezeichnet. Dabei gibt es nichts unsolidarischeres als ein Kettenbriefspiel. Denn es gewinnen immer nur wenige, welche zuerst in das Schneeballsystem einsteigen. Die große Masse am Schluss geht dabei leer aus.
Fazit: Unserer Ansicht nach wird der Staat in Zukunft – wenn überhaupt – nur noch elementarste Grundbedürfnisse abdecken. Jeder jüngere Mensch (darunter fallen alle Personen unter 45 Jahren) muss zusätzlich privat vorsorgen, wenn er seinen Lebensstandard noch einigermaßen halten möchte. Auch wenn es sicherlich nicht angenehm ist diese Wahrheit zu akzeptieren und dafür Konzumverzicht zu leisten. Sorgen Sie privat vor! Schieben sie keine anderweitigen Kosten vor, damit Sie nicht vorsorgen brauchen. Auch wird sich diese Situation nicht ohne Ihr Zutun ändern. Erwarten Sie nicht, daß sich Ihr Einkommen in einer ominösen späteren Zeit derart verbessert, daß Sie den fehlenden Sparanteil von heute morgen wieder kompensieren können. Kürzen Sie lieber alle anderen Kosten. Das Konsumieren als Kontrapunkt der " Geiz ist geil Debatte" wird zwar massiv propagiert, jedoch nur, weil sonst die Steuereinnahmen des Staates ausfallen. Dabei ist es den Regierenden offenbar egal, wie dieser Konsum finanziert wird. Der Kollaps der Sozialversicherungssysteme wird kommen. Es fragt sich nur, wann.
Das Morgen gehört denen, die Heute vorsorgen.
Erfolgreich wird sein, wer schon heute die Herausforderung von morgen erkennt. In Zeiten sich ständig ändernder Gesetze ist es notwendig, sich mit wirtschaftlichen Fragestellungen und Problemen hinsichtlich optimaler Beratung schon weit vor Gesetzeserlass zu beschäftigen. Dabei kann es in Zeiten der Globalisierung manchmal sinnvoll sein, sich genauso international auszurichten, wie die Großunternehmen und Personenkreise, welchen wir letzlich viele der anstehenden Probleme zu verdanken haben. Auch hier bieten wir natürlich Hilfestellung an.
Wer einen anspruchsvollen Beruf bekleidet, findet meist nicht die Ruhe, sich in gebührendem Maße der profitablen Anlage seines Vermögens zu widmen. Zeit, sich Zeit zu nehmen – um ins Gespräch zu kommen. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab.
Planung beginnt mit Fragen und einem guten Gespräch. Um Sie fundiert beraten zu können, ist es zunächst unser Anspruch, Sie näher kennenzulernen. Gemeinsam schaffen wir so die Informations- und Vertrauensbasis für Ihre Vorsorge- und Vermögensstrategie. Eine aktuelle und exakte Ist-Analyse markiert den Ausgangspunkt unserer Zusammenarbeit. Die Ist-Analyse ermittelt und berücksichtigt Ihre bereits getätigten Geld- und Sachwertanlagen ebenso wie Ihre steuerlichen Rahmenbedingungen. Ihre Wünsche, Ihre Ziele und Perspektiven bilden anschließend die Eckpfeiler der von uns für Sie erarbeiteten persönlichen Anlagestrategie.
Wir helfen Ihnen gerne dabei.